Schadgutachten
Selbstbestimmt: Der Geschädigte wählt den Sachverständigen aus
Oftmals ist nicht bekannt, dass bei einem Haftpflichtschaden der Geschädigte selbst bestimmen darf, wer das Gutachten ausführt. Egal ob Ermittlung von Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert oder das Feststellen eines Totalschadens – es macht Sinn, einen Sachverständigen auszuwählen, der sich in der Zweiradtechnik auskennt. Ich erledige die dazu notwendigen Demontage-, Analyse- und Protokollierungsarbeiten inklusive Fotodokumentation…
- …in der Werkstatt, in der das Fahrzeug steht,
- …beim Fahrzeugeigentümer vor Ort oder
- …in meinem Besichtigungsraum.
Die dazu notwendige Ausrüstung habe ich jeweils mit an Bord.